FREMO:32\Gleise und Weichen: Unterschied zwischen den Versionen

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== 5 Gleise und Weichen Norm-Ergänzungen ==
 
== 5 Gleise und Weichen Norm-Ergänzungen ==

Version vom 8. Februar 2025, 17:35 Uhr


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5 Gleise und Weichen Norm-Ergänzungen

Festlegung Erläuterungen
5.1 Die aufgeführten Mindestradien sollen nicht unterschritten werden
  • Hauptbahn: 4.500 mm
  • Nebenbahn: 3.500 mm (in Ausnahmefällen mind. 3000 mm)
Die Erhöhung der Mindestradien gegenüber der offiziellen FREMO:32-Norm (Stand Januar 2017) dient in erster Linie der Betriebssicherheit und trägt zugleich zur authentischen Darstellung der Strecken bei.

Radien unter 3.000 mm führen nachweislich zu Betriebsstörungen, insbesondere durch Überpufferung, die Entgleisungen verursachen können. Um einen zuverlässigen Fahrbetrieb zu gewährleisten, müssen solche Störungen unbedingt vermieden werden.

Bereits vorhandene Module genießen Bestandsschutz, selbst wenn sie die neuen Vorgaben unterschreiten. Ihr Einsatz sollte jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Daher empfehlen wir dringend, bei Neubauten die festgelegten Mindestradien konsequent einzuhalten.

Bitte beachten: Wir behalten uns vor, Module, die unsere Empfehlungen unterschreiten, nicht in das FREMO:32-Treffen in Gochsheim einzuplanen.

5.2 Der Mindestradius von Weichen und Kreuzungsweichen in Hauptgleisen soll nicht 4.500 mm unterschreiten Zu den Hauptgleisen zählen alle Gleise, auf denen regelmäßig Züge verkehren. In Betriebsstellen (z. B. Bahnhöfen) betrifft dies insbesondere die Gleise, an denen Züge halten, starten oder überholt werden. Die gleiche Festlegung gilt auch für Weichen auf freier Strecke, etwa bei Anschlussstellen oder Abzweigen. Diese Regelung verbessert nicht nur die Betriebssicherheit, sondern trägt auch erheblich zur authentischen Darstellung der Gleisanlagen bei.

Auf Rangier- und Abstellgleisen hat der Erbauer freie Wahl, da im Vorbild hier eine große Vielfalt an Weichentypen existierte. Tipp: Falls in diesen Bereichen sehr lange Wagen (z. B. 26,4 m Wagen) bewegt werden sollen, empfehlen wir, einen Mindestradius von 3000 mm nicht zu unterschreiten, um Entgleisungen zu vermeiden.

5.3 Der Mindestradius von allen sonstigen Weichen und Kreuzungsweichen soll nicht 2.321 mm unterschreiten Weichen und Kreuzungsweichen mit einem Radius von 2.321 mm (auch bekannt als „Hübner-Radius“) stellen das absolute Minimum dar. Sie sind gerade noch sicher mit Schraubenkupplungen befahrbar. Wenn möglich, empfehlen wir jedoch dringend den Einsatz von Weichen mit mindestens 3.000 mm Radius. Die Märklin/Hübner-Weiche entspricht ohnehin nicht mehr dem aktuellen Standard und muss für die Anpassung an die Fine-Scale-Norm umgebaut werden.

Betriebs- und Anschlussstellen, die diesen Mindestwert unterschreiten, müssen diesen Bereich besonders kennzeichnen und geeignete Maßnahmen für einen sicheren und vorbildgerechten Betrieb ergreifen. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Stangen für die Kupplung oder Einschränkungen bei den zugelassenen Fahrzeugen.