FREMO:32 Industrie-Initiative\Einleitung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | |Schlüsselwörter in den Festlegungen bringen zum Ausdruck, was absolut erforderlich, was empfohlen und was optional ist. |
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− | |Die Festlegungen der FREMO:32 Norm haben auch in dieser Spezifikation Bestand. Lediglich die Ausnahmen werden nachfolgend aufgeführt. |
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+ | |1.2 |
+ | |MUSS |
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− | |Die Breite eines Moduls mit einem Industrie-Stammgleis muss mindestens 400 mm betragen |
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+ | |Eine Festlegung mit dem Schlüsselwort "MUSS" ist unbedingt einzuhalten. |
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− | |Diese Festlegung ergibt sich aus Punkt 2.4 Der Gleisabstand des Industrie-Stammgleis zur Modulkante muss mindestens 200 mm betragen. |
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+ | |1.3. |
+ | |SOLLTE |
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− | |Die Höhe eines Moduls mit einem Industrie-Stammgleis muss mindestens 90 mm betragen |
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+ | |Eine Festlegung mit dem Schlüssel "SOLLTE" entspricht einer Empfehlung. Abweichungen sind demnach erlaubt, sofern Festlegungen mit dem Schlüsselwort "MUSS" nicht verletzt werden. |
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− | |Die Bohrungen für ein Modul mit Industrie-Stammgleis sind kompatibel zu Regelspur Modulen, siehe auch 2.x Querprofile. Die Höhe von mindestens 90 mm , um ausreichend Auflagefläche zu gewährleisten. |
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− | |2.4 |
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− | |Der Gleisabstand des Industrie-Stammgleis zur Modulkante muss mindestens 200 mm betragen |
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− | |Gemessen von der Gleismitte. Das Unterschreiten dieser Angabe hätte zur Folge, das im Falle einer Entgleisung das Rollmaterial auf den Boden abstürzt. |
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− | |2.5 |
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− | |Die Anschlussgleise neben dem Industrie-Stammgleis sollten den Mindestabstand zur Modulkante nicht unterschreiten |
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− | |Sofern sich an diese Festlegung nicht gehalten werden kann, wird eine Absturzsicherung empfohlen, siehe auch Punkt 2.6. |
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− | |2.6 |
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− | |Anschlussgleise neben dem Industrie-Stammgleis, die den Mindestabstand von 200 mm zur Modulkante unterschreiten, sind gegen Absturz gesichert |
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− | |Empfehlung: Wahlweise eine Absturzsicherung oder Gebäude Halbreliefe anbringen |
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Version vom 1. Dezember 2022, 11:58 Uhr
1 Einleitung
Festlegung | Erläuterungen | |
---|---|---|
1.1 | Schlüsselwörter | Schlüsselwörter in den Festlegungen bringen zum Ausdruck, was absolut erforderlich, was empfohlen und was optional ist. |
1.2 | MUSS | Eine Festlegung mit dem Schlüsselwort "MUSS" ist unbedingt einzuhalten. |
1.3. | SOLLTE | Eine Festlegung mit dem Schlüssel "SOLLTE" entspricht einer Empfehlung. Abweichungen sind demnach erlaubt, sofern Festlegungen mit dem Schlüsselwort "MUSS" nicht verletzt werden. |