Gleise und Weichen FREMO:32 GH2025
5 Gleise und Weichen Norm-Ergänzungen
Festlegung | Erläuterungen | |
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5.1 | Die aufgeführten Mindestradien sollen nicht unterschritten werden
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Die Erhöhung der Mindestradien gegenüber der offiziellen FREMO:32-Norm (Stand Januar 2017) dient in erster Linie der Betriebssicherheit und trägt zugleich zur authentischen Darstellung der Strecken bei.
Radien unter 3.000 mm führen nachweislich zu Betriebsstörungen, insbesondere durch Überpufferung, die Entgleisungen verursachen können. Um einen zuverlässigen Fahrbetrieb zu gewährleisten, müssen solche Störungen unbedingt vermieden werden. Bereits vorhandene Module genießen Bestandsschutz, selbst wenn sie die neuen Vorgaben unterschreiten. Ihr Einsatz sollte jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Daher empfehlen wir dringend, bei Neubauten die festgelegten Mindestradien konsequent einzuhalten. Bitte beachten: Wir behalten uns vor, Module, die unsere Empfehlungen unterschreiten, nicht in das FREMO:32-Treffen in Gochsheim einzuplanen. |
5.2 | Der Mindestradius von Weichen und Kreuzungsweichen in Hauptgleisen soll nicht 4.500 mm unterschreiten | Zu den Hauptgleisen zählen alle Gleise, auf denen regelmäßig Züge verkehren. In Betriebsstellen (z. B. Bahnhöfen) betrifft dies insbesondere die Gleise, an denen Züge halten, starten oder überholt werden. Die gleiche Festlegung gilt auch für Weichen auf freier Strecke, etwa bei Anschlussstellen oder Abzweigen. Diese Regelung verbessert nicht nur die Betriebssicherheit, sondern trägt auch erheblich zur authentischen Darstellung der Gleisanlagen bei.
Auf Rangier- und Abstellgleisen hat der Erbauer freie Wahl, da im Vorbild hier eine große Vielfalt an Weichentypen existierte. Tipp: Falls in diesen Bereichen sehr lange Wagen (z. B. 26,4 m Wagen) bewegt werden sollen, empfehlen wir, einen Mindestradius von 3000 mm nicht zu unterschreiten, um Entgleisungen zu vermeiden. |