Gleise und Weichen, 1e

Aus FREMO:32 Wiki
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Die Gruppe FREMO:32e hat sich in dieser Norm darauf geeinigt, dass nur Fahrzeuge entsprechend der Herstellerspezifikation Finescale eingesetzt werden. Daher sind die Betriebsstellen mit ihren Weichen und Gleisen für ein optimales und sicheres Fahrverhalten nach den folgenden Festlegungen gebaut.

Es sind aber auch Betriebsstellen im Einsatz, deren Weichen bei Rillenweiten / Radlenker an „Finescale“ angelehnt wurden, aber ansonsten dieser Norm weitestgehend entsprechen und einen sicheren Betrieb zulassen. Dies geschieht aus Bestandsschutzgründen, da die Besitzer vorher NEM-Fahrzeuge im Einsatz hatten oder diese FREMO:32e-Norm noch nicht spezifiziert war.

Spurweite ist 23,4 mm.

„Finescale (FS)“
mm
Spurweite G (min / max) 23,4 / 23,6
Spurmaß C (min / max) 21,9 / 22,1
Spanmaß S (min / max) 20,4 / 20,8
Rillenweite F (min / max) 1,3 / 1,5
Rillentiefe H (min) 1,3
Zungemaß P (max) 21,4
E k.a.
Betr. Spurweite 1e
Betr. Spurweite 1e
Betr. Spurweite 1e

Mindestradius ist 1500 mm.

Entspricht den technischen Vorgaben für einen reibungslosen Betrieb mit den meisten Modellfahrzeugen auch bei Rollbockverkehr und dabei eingesetzten Schraubkupplungen an den aufgebockten Normalspurfahrzeugen. Anzustreben ist aber ein großer und vorbildnaher Radius.

Vorbildgerechte Profilhöhe von Schienen.

Es ist Gleismaterial mit der Profilform S33 anzustreben. Dies entspricht in etwa dem Code 143-Profil (z.B. Fa. PECO). Natürlich sind andere Profilhöhen (wie S49 / Code 175 (z.B. Fa. Hosenträger) zulässig, wenn sie einem anderen Vorbild entsprechen und den Betrieb mit der vorgegebenen Spurkranzhöhe zulassen.

Das Gleis an einem Modulübergang stößt immer rechtwinklig auf das Kopfprofil.

Bei Nichtbeachtung ergibt sich ein Knick im Gleisverlauf, der nicht nur vorbildwidrig ist, sondern auch einen funktionsfähigen Betrieb unmöglich macht (Entgleisung).

Vorbildgerechte Abmessungen von Betriebsstellen.

Es hat sich gezeigt, dass der Einsatz von Betriebsstellen mit maßstäblichen Abmessungen beinen vorbildgerechteren Betrieb zulässt.

Mindestlänge von Kreuzungsgleisen ist 300 cm Nutzlänge.

Entsteht ein Bahnhof nicht ohnehin nach einem Originalgleisplan, so sollten die Kreuzungsgleise Zugkreuzungen mit Zügen von 3.000 mm Zuglänge zulassen.

Bei Gegenbögen müssen Zwischengeraden eingefügt werden.

Zwischen zwei gegenläufigen Bögen sind immer etwa ein Wagenlänge gerade Schienenstücke einzufügen, um Überpufferungen beim Rollbockverkehr zu vermeiden. Daher dürfen in einem Arrangement keine gegenläufige Bogenmodule hintereinander eingeplant werden, sondern es ist immer ein gerader Abschnitt dazwischen vorzusehen. Dies gilt für alle Gleise, d.h. auch in Anschlussgleisen sowie zwischen denabzweigenden Strängen zweier Weichen.

Bogenüberhöhungen sind nicht zulässig.

Um die Betriebssicherheit auch bei Rollbock- Rollwagenbetrieb zu gewährleisten ist auf Bogenüberhöhungen zu verzichten.

Die Schienen sind an den Modulenden besonders gut zu sichern.

Gleise sollten auf in das Modulkopfstück geschraubte Messingschrauben, deren Kopf abgeschliffen und auf Schienenfußbreite gebracht wurde, aufgelötet werden. Schwellenstücke kaschieren ggf. die aufgelöteten Schienenfüße. Dieses dient dem Schutz der Gleise bei Auf und Abbau, da diese Stellen erfahrungsgemäß stärker belastet werden.

Verwendung von Weichen mit möglichst kleinem Abzweigwinkel und polarisiertem Herzstück.

Es ist darauf zu achten, dass auch bei Weichen der Radius des abzweigenden Gleises nicht unter 1.875 mm liegt (Entspricht einer Vorbildweiche mit 60 m Radius).

Empfohlen wird der Selbstbau, da kaum normgerechte Fertigprodukte bzw. Bausätze auf dem Markt sind.

INFO:

Die bisher industriell hergestellten Weichen haben einen nicht zulässigen Radius von 815mm! Aktuell kann man Weichen nur selbst bauen, damit sie den Vorgaben dieser Norm entsprechen.

Die Herzstücke müssen auf jeden Fall polarisiert sein, damit auch Triebfahrzeuge mit kurzem Radstand (B- Kuppler) störungsfrei über die Weichen fahren. Weichen, bei denen die Zungen über das Anliegen an den Backenschienen mit Strom versorgt werden, sind nicht zulässig! Kurzschlüsse von der Rückseite des Spurkranzes zur abliegenden Zunge und damit Betriebsstörungen können bei dieser Bauart nicht sicher ausgeschlossen werden.

Der Mindestgleisabstand ist 130 mm.

Dies ist der Abstand unter Einhaltung des Lichtraumprofils für Rollbockverkehr. Der Mindestabstand kann beim Nachbau eines konkreten Vorbilds und in anderen Ausnahmefällen unterschritten werden, wenn damit keine

betrieblichen Einschränkungen einhergehen.