FREMO:32 Industrie-Initiative\Modulkasten: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
|- |
|- |
||
|2.2 |
|2.2 |
||
− | |Die Breite eines Moduls |
+ | |Die Breite eines Moduls muss mindestens 400 mm betragen |
|Diese Festlegung ergibt sich aus Punkt 2.4 Der Gleisabstand des Industrie-Stammgleis zur Modulkante muss mindestens 200 mm betragen. |
|Diese Festlegung ergibt sich aus Punkt 2.4 Der Gleisabstand des Industrie-Stammgleis zur Modulkante muss mindestens 200 mm betragen. |
||
|- |
|- |
||
|2.3. |
|2.3. |
||
− | |Die Höhe eines Moduls |
+ | |Die Höhe eines Moduls muss mindestens 90 mm betragen |
− | |Die Bohrungen für ein Modul mit Industrie-Stammgleis sind kompatibel zu Regelspur Modulen, siehe auch 2.x Querprofile. Die Höhe von mindestens 90 mm , um ausreichend Auflagefläche zu gewährleisten. |
+ | |Die Bohrungen für ein Modul mit Industrie-Stammgleis sind kompatibel zu Regelspur Modulen, siehe auch 2.x Querprofile. Die Höhe von mindestens 90 mm muss eingehalten werden, um ausreichend Auflagefläche zu gewährleisten. |
|- |
|- |
||
|2.4 |
|2.4 |
Version vom 1. Dezember 2022, 12:36 Uhr
2 Modulkasten
Festlegung | Erläuterungen | |
---|---|---|
2.1 | Die Festlegungen der FREMO:32 Norm sollten eingehalten werden | Die Festlegungen der FREMO:32 Norm haben auch in dieser Spezifikation Bestand. Lediglich die Abweichungen werden nachfolgend aufgeführt. |
2.2 | Die Breite eines Moduls muss mindestens 400 mm betragen | Diese Festlegung ergibt sich aus Punkt 2.4 Der Gleisabstand des Industrie-Stammgleis zur Modulkante muss mindestens 200 mm betragen. |
2.3. | Die Höhe eines Moduls muss mindestens 90 mm betragen | Die Bohrungen für ein Modul mit Industrie-Stammgleis sind kompatibel zu Regelspur Modulen, siehe auch 2.x Querprofile. Die Höhe von mindestens 90 mm muss eingehalten werden, um ausreichend Auflagefläche zu gewährleisten. |
2.4 | Der Gleisabstand des Industrie-Stammgleis zur Modulkante muss mindestens 200 mm betragen | Gemessen von der Gleismitte. Das Unterschreiten dieser Angabe hätte zur Folge, das im Falle einer Entgleisung das Rollmaterial auf den Boden abstürzt. |
2.5 | Die Anschlussgleise neben dem Industrie-Stammgleis sollten den Mindestabstand von 200 mm zur Modulkante nicht unterschreiten | Sofern sich an diese Festlegung nicht gehalten werden kann, wird eine Absturzsicherung empfohlen. |
2.6 |