Modulkästen, 1e
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Die Modulhöhe (SOK), gemessen von der Schienenoberkante, beträgt 1.300 mm über dem Fußboden.
Hinweis: Durch veranstalterseitige Auflagen kann aber eine geänderte SOK notwendig sein. Die wird vorher angekündigt und hat keine bauliche Auswirkung auf Bein und Modulkonstruktion. Ein Grund ist das Schonen des empfindlichen Hallenbodens durch zusätzliche Unterlagen (z.b. Bierfilze)zwischen Fuß des Modulbein und Boden der Halle
Die Modulhöhe muss um ±15 mm justierbar sein.
Eine Höhenverstellmöglichkeit von ±15 mm ist vorzusehen, um Unebenheiten des Hallenfußbodens ausgleichen zu können.
Die Modulstirnseiten müssen absolut senkrecht stehen.
Bei Nichtbeachtung ist kein verzugsfreier Zusammenbau der Module mit sauberem Gleisübergang möglich und eine Beschädigung der anschließenden Module nicht ausgeschlossen.
Siehe nachfolgende Abbildung 1 -senkrechte Modulstirnseiten
Module müssen eine ausreichende Festigkeit aufweisen und dürfen nicht verzogen sein.
IN ÜBERARBEITUNG ---------Wir empfehlen hier als Orientierung das ??? FREMO:32_Modulhandbuch???? Weiterhin sei auf die entsprechenden Ausführungen im FREMO-Hp1 hingewiesen, z. B. in Hp1 1/2004 und Hp1 1/2008, wenn man auf diese älteren Dokumente zugreifen kann.???????????????
Streckenmodule müssen mit den genormten Modulkopfstücken versehen werden (siehe Kap. 4 Modulkopfstücke)
Streckenmodule können mit gleichen oder unterschiedlichen der genormten Modulkopfstücke am jeweiligen Ende ausgeführt werden. Um die Treffenplanung zu erleichtern und Gel.ndebrüche weitgehend zu vermeiden, sollten keine anderen als die genormten Modulkopfstücke genutzt werden. Innerhalb von zusammenhängenden Modulgruppen oder Bahnhöfen dürfen eigene Kopfprofile verwendet werden. Nach außen sollte diese Modulgruppe aber über eines der genormten Modulkopfstücke verfügen.
Modulbreite soll bei Streckenmodulen nicht kleiner als 500 mm sein.
Eine geringere Modulbreite erlaubt kaum noch eine realistische Darstellung von Eisenbahntypischen Details nahe der Bahnlinie. Die Modullänge hingegen ist nicht genormt.
Beiderseits der Gleise kann ein Graben vorgesehen werden. Siehe nachfolgende Abbildung. Abbildung 2 -Gräben
Diese Gräben waren häufig, aber nicht immer, neben den Gleisen zu finden, obwohl sie laut Lenz- Normalien als Feuerschutz- bzw. Entwässerungsgräben vorgesehen sind.
Die Bohrungen für die Modulverbindungsschrauben müssen 12 mm Durchmesser haben. (siehe Kap. 4 Modulkopfstücke)
Es ist darauf zu achten, dass die Verbindungsbohrungen nicht durch Verstärkungen o. ä. im Modul zugebaut werden und zugänglich bleiben, so dass die Verbindungsschrauben problemlos und ohne Werkzeug festgezogen werden können.
Modulverbindung mittels jeweils mind. 2 Flügelschrauben M 8 mit Flügelmuttern und großen Unterlegscheiben.
Durch die Verwendung von Maschinenschrauben (Gewinde bis zum Kopf) mit Untermaß (2 mm) können kleine Bauungenauigkeiten ausgeglichen werden. Große Unterlegscheiben (sog. „Karosseriescheiben“) gleichen schädliche Einflüsse (Druckstellen) auf die Kopfprofile aus. Durch die Verwendung von Flügelschrauben und Muttern, braucht man auch keine Werkzeuge zur Montage.
Bahnhöfe, Anschlussgleise oder abweichende Landschaftsformen dürfen andere Breiten und Höhen haben als Streckenmodule. An den Enden müssen diese Modulgruppen mit genormten Modulkopfstücken versehen sein.
Große Bahnhofsmodule lassen sich oft als Flächentragwerke aufbauen und damit in der Höhe gegenüber Streckenmodulen reduzieren.
Bei Bahnhofsmodulen ist darauf zu achten, dass sie so gestaltet sind (Breite, Zugänglichkeit), dass sie einen Rangierbetrieb zulassen.
So sollte in der Regel eine maximale Breite von 1 m in Bahnhöfen nicht überschritten werden. Gleise und Fahrzeuge sollten von beiden Seiten problemlos erreichbar sein. (Die Eingreiftiefe eines Arms liegt bei maximal 60cm)
Kein Gleis sollte näher als 150 mm (gemessen von der Gleismitte) an eine Modulseite geführt werden. Wo dies unvermeidlich ist, müssen Absturzsicherungen für die Fahrzeuge in ausreichender Höhe vorgehalten werden.
Der Mindestabstand bzw. eine Absturzsicherung soll verhindern, dass evtl. umstürzende Fahrzeuge vom Modul auf den Boden fallen.
Grundsätzlich sollte jedes Modul über 500 mm Länge selbst stehen können. Kürzere Module können ggf. nur mit einem Beinpaar versehen werden bzw. ohne eigene Modulbeine in das Arrangement eingefügt werden.
Jedes Modul muss selbstständig auf eigenen Beinen stehen, um es bei der Zusammenstellung eines Arrangements beliebig platzieren zu können. Dies gilt insbesondere bei Streckenmodulen. Module, die so lange auf einer Seite von jemandem festgehalten werden müssen, bis sie mit einem anderen Modul verschraubt sind, behindern einen zügigen Aufbau und eine optimale Nutzung des vorhandenen Raums.