Gleise und Weichen, 1e
Die Gruppe FREMO:32e hat sich in dieser Norm darauf geeinigt, dass nur Fahrzeuge entsprechend der Herstellerspezifikation Finescale eingesetzt werden. Daher sind die Betriebsstellen mit ihren Weichen und Gleisen für ein optimales und sicheres Fahrverhalten nach den folgenden Festlegungen gebaut.
Es sind aber auch Betriebsstellen im Einsatz, deren Weichen bei Rillenweiten / Radlenker an „Finescale“ angelehnt wurden, aber ansonsten dieser Norm weitestgehend entsprechen und einen sicheren Betrieb zulassen. Dies geschieht aus Bestandsschutzgründen, da die Besitzer vorher NEM-Fahrzeuge im Einsatz hatten oder diese FREMO:32e-Norm noch nicht spezifiziert war.
Spurweite ist 23,4 mm.
„Finescale (FS)“ | |
mm | |
Spurweite G (min / max) | 23,4 / 23,6 |
Spurmaß C (min / max) | 21,9 / 22,1 |
Spanmaß S (min / max) | 20,4 / 20,8 |
Rillenweite F (min / max) | 1,3 / 1,5 |
Rillentiefe H (min) | 1,3 |
Zungemaß P (max) | 21,4 |
E | k.a. |
Mindestradius ist 1500 mm.
Entspricht den technischen Vorgaben für einen reibungslosen Betrieb mit den meisten Modellfahrzeugen auch bei Rollbockverkehr und dabei eingesetzten Schraubkupplungen an den aufgebockten Normalspurfahrzeugen. Anzustreben ist aber ein großer und vorbildnaher Radius.
Vorbildgerechte Profilhöhe von Schienen.
Es ist Gleismaterial mit der Profilform S33 anzustreben. Dies entspricht in etwa dem Code 143-Profil (z.B. Fa. PECO). Natürlich sind andere Profilhöhen (wie S49 / Code 175 (z.B. Fa. Hosenträger) zulässig, wenn sie einem anderen Vorbild entsprechen und den Betrieb mit der vorgegebenen Spurkranzhöhe zulassen.
Das Gleis an einem Modulübergang stößt immer rechtwinklig auf das Kopfprofil.
Bei Nichtbeachtung ergibt sich ein Knick im Gleisverlauf, der nicht nur vorbildwidrig ist, sondern auch einen funktionsfähigen Betrieb unmöglich macht (Entgleisung).
Vorbildgerechte Abmessungen von Betriebsstellen.
Es hat sich gezeigt, dass der Einsatz von Betriebsstellen mit maßstäblichen Abmessungen beinen vorbildgerechteren Betrieb zulässt.
Mindestlänge von Kreuzungsgleisen ist 300 cm Nutzlänge.
Entsteht ein Bahnhof nicht ohnehin nach einem Originalgleisplan, so sollten die Kreuzungsgleise Zugkreuzungen mit Zügen von 3.000 mm Zuglänge zulassen.