FREMO:32 Gochsheim Norm-Ergänzungen Stand 2/2025

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Einleitung

Zusätzlich zur bestehenden FREMO:32 Regelspur-Norm (Fassung Januar 2017) werden auf diesen Seiten ergänzende Bestimmungen und Empfehlungen aufgeführt, die speziell für das FREMO:32 Treffen in Gochsheim (nachfolgend FREMO:32-GH genannt) gelten.

Die vollständigen Dokumente der offiziellen Norm sind im FREMO-NET hinterlegt und bilden die Grundlage für die nachfolgenden Inhalte.

Beim Fahrtreffen in Gochsheim sind grundsätzlich die Bestimmungen der offiziellen FREMO:32 Norm (Fassung Januar 2017) maßgeblich. Eine Ausnahme bildet die Modulaufbauhöhe, die hier auf 1300 mm (Fußboden bis SOK) festgelegt ist.

Die nachfolgenden Ergänzungen und Empfehlungen gelten ausschließlich für das Treffen in Gochsheim. Sie sind jedoch nachweislich mit der offiziellen Norm kompatibel und können somit auch auf anderen Veranstaltungen angewendet werden. Im Zweifelsfall wird empfohlen, sich mit den jeweiligen Treffen-Organisatoren oder Arrangement-Planern anderer FREMO:32 Treffen in Verbindung zu setzen.

Bestimmungen und Empfehlungen

Modulkasten FREMO:32-GH

Gleise und Weichen FREMO:32-GH

DCC vielleicht... mal sehen

Praxis Module und Gleise FREMO:32-GH

Anhänge, Technische Zeichnungen, etc.

Bedeutung der Schlüsselwörter MUSS, SOLL & KANN in den Bestimmungen

In den Bestimmungen werden bestimmte Schlüsselwörter verwendet, um den Verbindlichkeitsgrad einzelner Vorgaben klar zu definieren:

  • MUSS – Eine Bestimmung mit diesem Schlüsselwort ist zwingend einzuhalten und lässt keine Abweichungen zu.
  • SOLL – Diese Bestimmung stellt eine Empfehlung dar. Abweichungen sind zulässig, solange keine „MUSS“-Vorgaben verletzt werden. Der Erbauer trägt jedoch die Verantwortung dafür, dass seine Module weiterhin mit denen anderer Teilnehmer kompatibel bleiben.
  • KANN – Diese Bestimmung beschreibt eine optionale Regelung. Die Entscheidung über deren Umsetzung liegt im Ermessen des Erbauers.