FREMO:32 Industrie-Initiative - Modulkasten

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2 Modulkasten

Festlegung Erläuterungen
2.1 Die Festlegungen der FREMO:32 Norm sollten eingehalten werden Die Festlegungen der FREMO:32 Norm haben auch in dieser Spezifikation Bestand. Lediglich die Ausnahmen werden nachfolgend aufgeführt.
2.2 Die Modulbreite muss mindestens 400 mm betragen Diese Festlegung ergibt sich aus Punkt 2.x - Der Gleisabstand zur Modulkante muss mindestens 200 mm betragen
2.3. Die Modulhöhe sollte mindestens 90 mm betragen Sofern das Kopfstück die Bohrungen der Regelspur Module (siehe auch 2.x - Querprofile) enthält sollte die Höhe mindestens 90 mm betragen, um ausreichend Auflagefläche zu gewährleisten.