FREMO:32 Industrie-Initiative - Modulkasten
Version vom 1. Dezember 2022, 10:57 Uhr von Tschokko (Diskussion | Beiträge)
2 Modulkasten
| Festlegung | Erläuterungen | |
|---|---|---|
| 2.1 | Die Festlegungen der FREMO:32 Norm sollten eingehalten werden | Die Festlegungen der FREMO:32 Norm haben auch in dieser Spezifikation Bestand. Lediglich die Ausnahmen werden nachfolgend aufgeführt. |
| 2.2 | Die Modulbreite muss mindestens 400 mm betragen | Diese Festlegung ergibt sich aus Punkt 2.x - Der Gleisabstand zur Modulkante muss mindestens 200 mm betragen |
| 2.3. | Die Modulhöhe sollte mindestens 90 mm betragen | Sofern das Kopfstück die Bohrungen der Regelspur Module (siehe auch 2.x - Querprofile) enthält sollte die Höhe mindestens 90 mm betragen, um ausreichend Auflagefläche zu gewährleisten. |