FREMO:32 Industrie-Initiative\Gleise und Weichen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. März 2023, 10:40 Uhr

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3 Gleise und Weichen

Festlegung Erläuterungen
3.1 Die Festlegungen der FREMO:32 Norm sollten eingehalten werden. Die Festlegungen der FREMO:32 Norm haben auch in dieser Spezifikation Bestand. Lediglich die Abweichungen werden nachfolgend aufgeführt.
3.2 Der Mindestradius muss 3.000 mm betragen. Das Unterschreiten dieser Festlegung ist nur dann gestattet, wenn eine Kurve gemäß Vorbild nach gebaut wird, z.B. die Deutschlandkurve. Allerdings gelten dann auch dort die gleichen Bedingungen wie im Vorbild, z.B. nur bestimmte Wagentypen dürfen diese Kurve durchfahren und / oder der Einsatz von Kuppelstangen ist zwingend erforderlich.
3.3 Der Mindestradius in Weichen muss 3.000 mm betragen. Diese Festlegung entspricht ca. einem Radius von 100 Meter im Vorbild (3.1250 mm im Maßstab 1:32). Für Industrieanschlüsse hat es nachweislich Weichen vom Typ EW 100 1:5 und EW 100 1:6 (Industrie-Norm) gegeben. In der Spur-1 Praxis erweisen sich darüber hinaus Weichen mit größer gleich 3 Meter Radius, in Verbindung mit Schraubenkupplungen, als unproblematisch.

Das Unterschreiten dieser Festlegung ist nur dann gestattet, wenn eine Weiche gemäß Vorbild nach gebaut wird, z.B. die EW 50-1:3,5 gemäß Industrie-Norm (Fachverband Weichenbau und Arbeitskreis Eisenbahnbau des VDEh). Analog Punkt 3.2 gilt es bei diesen Weichen dann auch die Bedingungen vom Vorbild einzuhalten.

3.4 Das Schienenprofil muss mindestens eine Höhe von 3,6 mm (Code 143) aufweisen und sollte 5,2 mm (Hegob, Märklin / Hübner) nicht überschreiten. In Industrieanschlüssen und Kleinbahnen sind oft Gleise und Weichen aus Länderbahn Zeiten anzutreffen. Die Festlegung auf mindestens 3,6 mm (Code 143) entspricht ziemlich genau dem S24 Schienenprofil bzw. preussisch Form 5 aus dieser Zeit.

Um nahe am Vorbild zu bleiben, sollten jedoch keine Schienenprofile höher als 5,2 mm eingesetzt werden. Das schwere UIC 60 Profil ergibt in 1:32 umgerechnet eine Höhe von 5,375 mm.

Die Einhaltung der Oberbauvorschriften, insbesondere bei Gleise und Weichen aus der Länderbahn Zeit, wird empfohlen.

3.5 Das Schienenprofil vom Industrie-Stammgleis sollte der S49-Schiene entsprechen. Die Wiedergabe eine Kleinbahn darf von dieser Empfehlung abweichen. Grundsätzlich steht es dem Erbauer frei, das Schienenprofil für das Stammgleis auszuwählen, solange Punkt 3.4 eingehalten wird. Nichts desto trotz wird der Einsatz von Schienenprofilen empfohlen, die der S49-Schiene im Vorbild entsprechen. Das Industrie-Stammgleis soll mehrere, unterschiedliche Anschlüsse bedienen können. Ältere Schienenprofile (preussisch Form 5, 6 oder S24, S33, etc.) sind im Vorbild nur für bestimmte Lasten zugelassen. Gegebenenfalls dürfte ein schwerer Zug die Strecke gar nicht befahren. Um derartigen Fragen entgegen zu wirken, stellt die S49-Schiene einen guten Kompromiss dar. Die Anschlussgleise können dagegen beliebig gestaltet werden, solange Punkt 3.4 eingehalten wird.

Bei einer Kleinbahn kann dagegen keine Empfehlung ausgesprochen werden. Ein Oberbau aus Länderbahn Zeiten versprüht den typischen Kleinbahn Charakter, aber im Zuge von Reparaturen bzw. Modernisierungen wurden viele Gleise erneuert.


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