FREMO:32 Industrie-Initiative - Gleise und Weichen

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3 Gleise und Weichen

Festlegung Erläuterungen
3.1 Die Festlegungen der FREMO:32 Norm sollten eingehalten werden. Die Festlegungen der FREMO:32 Norm haben auch in dieser Spezifikation Bestand. Lediglich die Abweichungen werden nachfolgend aufgeführt.
3.2 Der Mindestradius muss 3.000 mm betragen. Das Unterschreiten dieser Festlegung ist nur dann gestattet, wenn eine Kurve gemäß Vorbild nach gebaut wird, z.B. die Deutschlandkurve. Allerdings gelten dann auch dort die gleichen Bedingungen wie im Vorbild, z.B. nur bestimmte Wagentypen dürfen diese Kurve durchfahren und / oder der Einsatz von Kuppelstangen ist zwingend erforderlich.
3.3 Der Mindestradius in Weichen muss 3.125 mm betragen. Diese Festlegung entspricht einem Radius von 100 Meter im Vorbild. Für Industrieanschlüsse hat es nachweislich Weichen vom Typ EW 100 1:5 und EW 100 1:6 (Industrie-Norm) gegeben. In der Spur-1 Praxis erweisen sich darüber hinaus Weichen mit über 3 Meter Radius, in Verbindung mit Schraubenkupplungen, als unproblematisch.

Das Unterschreiten dieser Festlegung ist nur dann gestattet, wenn eine Weiche gemäß Vorbild nach gebaut wird, z.B. die EW 50-1:3,5 gemäß Industrie-Norm (Fachverband Weichenbau und Arbeitskreis Eisenbahnbau des VDEh). Analog Punkt 3.2 gilt es bei diesen Weichen dann auch die Bedingungen vom Vorbild einzuhalten.

3.4 Das Schienenprofil muss mindestens eine Höhe von 3,6 mm (Code 143) aufweisen und sollte 5,2 mm (Hegob, Märklin / Hübner) nicht überschreiten. In Industrieanschlüssen sind allerlei Schienenprofile eingesetzt worden. Die Festlegung auf mindestens 3,6 mm entspricht umgerechnet (Maßstab 1:32) dem S24 Schienenprofil (preussisch Form 5). Bei sehr niedrigen Schienenprofilen, damit einhergehend sehr alten Gleisen, gilt es sich strikt an die damaligen Oberbauvorschriften zu halten. Gegebenenfalls müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, damit der FineScale-Spurkranz nicht auf den Kleineisen "rattert".

Um nahe am Vorbild zu bleiben, sollten jedoch keine Schienenprofile höher als 5,2 mm eingesetzt werden. Das schwere UIC 60 Profil ergibt in 1:32 umgerechnet eine Höhe von 5,375 mm.

3.5 Das Schienenprofil vom Industrie-Stammgleise sollte der S49-Schiene entsprechen. Grundsätzlich steht es dem Erbauer frei, das Schienenprofil für das Industrie-Stammgleis auszuwählen, solange Punkt 3.4 eingehalten wird. Nichts desto trotz wird der Einsatz von Schienenprofilen empfohlen, die der S49-Schiene im Vorbild entsprechen. Das Industrie-Stammgleis soll mehrere, unterschiedliche Anschlüsse bedienen können. Ältere Schienenprofile (preussisch Form 5, 6, 8 oder S24, S33, etc.) sind im Vorbild nur für bestimmte Lasten zugelassen. Gegebenenfalls dürfte ein schwerer Zug die Strecke gar nicht befahren. Um derartigen Fragen entgegen zu wirken, stellt die S49-Schiene einen guten Kompromiss dar. Die Anschlussgleise können dagegen beliebig gestaltet werden, solange Punkt 3.4 eingehalten wird.

Die Auswahl an passenden Schienenprofile für die Spur 1 ist ohnehin sehr eingeschränkt.

3.6 Das Industrie-Stammgleis (Schiene + Schwelle) sollte eine Gesamthöhe von etwa 10 mm aufweisen. Durch die 12 mm Bohrungen in Verbindung mit 8 mm Schrauben ergibt sich ein maximaler Höhenausgleich von ± 2 mm. Dieses Spiel dient primär dem Ausgleich von Fertigungstoleranzen beim Bau der Modulkästen. Um dieses Ausgleich nicht maximal auszureizen sollte eine Gesamthöhe von 10 mm des Industrie-Stammgleis angestrebt werden. Beim Einsatz von niedrigen Schienenprofilen empfiehlt es sich daher das Gleis etwas zu unterlegen, um die 10 mm Gesamthöhe zu erreichen.


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