Modulkästen, 1e

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Die Modulhöhe (SOK), gemessen von der Schienenoberkante, beträgt 1.300 mm über dem Fußboden.

Hinweis: Durch veranstalterseitige Auflagen kann aber eine geänderte SOK notwendig sein. Die wird vorher angekündigt und hat keine bauliche Auswirkung auf Bein und Modulkonstruktion. Ein Grund ist das Schonen des empfindlichen Hallenbodens durch zusätzliche Unterlagen (z.b. Bierfilze)zwischen Fuß des Modulbein und Boden der Halle

Die Modulhöhe muss um ±15 mm justierbar sein.

Eine Höhenverstellmöglichkeit von ±15 mm ist vorzusehen, um Unebenheiten des Hallenfußbodens ausgleichen zu können.

Die Modulstirnseiten müssen absolut senkrecht stehen.

Bei Nichtbeachtung ist kein verzugsfreier Zusammenbau der Module mit sauberem Gleisübergang möglich und eine Beschädigung der anschließenden Module nicht ausgeschlossen.

Siehe nachfolgende Abbildung 1 -senkrechte Modulstirnseiten

Module müssen eine ausreichende Festigkeit aufweisen und dürfen nicht verzogen sein.

IN ÜBERARBEITUNG ---------Wir empfehlen hier als Orientierung das ??? FREMO:32_Modulhandbuch???? Weiterhin sei auf die entsprechenden Ausführungen im FREMO-Hp1 hingewiesen, z. B. in Hp1 1/2004 und Hp1 1/2008, wenn man auf diese älteren Dokumente zugreifen kann.???????????????

Streckenmodule müssen mit den genormten Modulkopfstücken versehen werden (siehe Kap. 4 Modulkopfstücke)

Streckenmodule können mit gleichen oder unterschiedlichen der genormten Modulkopfstücke am jeweiligen Ende ausgeführt werden. Um die Treffenplanung zu erleichtern und Gel.ndebrüche weitgehend zu vermeiden, sollten keine anderen als die genormten Modulkopfstücke genutzt werden. Innerhalb von zusammenhängenden Modulgruppen oder Bahnhöfen dürfen eigene Kopfprofile verwendet werden. Nach außen sollte diese Modulgruppe aber über eines der genormten Modulkopfstücke verfügen.

Modulbreite soll bei Streckenmodulen nicht kleiner als 500 mm sein.

Eine geringere Modulbreite erlaubt kaum noch eine realistische Darstellung von Eisenbahntypischen Details nahe der Bahnlinie. Die Modullänge hingegen ist nicht genormt.

Beiderseits der Gleise kann ein Graben vorgesehen werden. Siehe nachfolgende Abbildung. Abbildung 2 -Gräben

Diese Gräben waren häufig, aber nicht immer, neben den Gleisen zu finden, obwohl sie laut Lenz- Normalien als Feuerschutz- bzw. Entwässerungsgräben vorgesehen sind.

Die Bohrungen für die Modulverbindungsschrauben müssen 12 mm Durchmesser haben. (siehe Kap. 4 Modulkopfstücke)

Es ist darauf zu achten, dass die Verbindungsbohrungen nicht durch Verstärkungen o. ä. im Modul zugebaut werden und zugänglich bleiben, so dass die Verbindungsschrauben problemlos und ohne Werkzeug festgezogen werden können.