FREMO:32 Industrie-Initiative\Einleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Schlüsselwörter MUSS, SOLLTE & KANN innerhalb der Norm ===
 
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Schlüsselwörter in den Festlegungen bringen zum Ausdruck, was absolut erforderlich, was empfohlen und was optional ist.
 
Schlüsselwörter in den Festlegungen bringen zum Ausdruck, was absolut erforderlich, was empfohlen und was optional ist.
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'''MUSS''' - Eine Festlegung mit dem Schlüsselwort "MUSS" ist unbedingt einzuhalten.
 
'''MUSS''' - Eine Festlegung mit dem Schlüsselwort "MUSS" ist unbedingt einzuhalten.
   

Version vom 2. Dezember 2022, 09:46 Uhr

Achtung! Diese Norm befindet sich noch in der Entwicklung.

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1 Einleitung

Das erklärte Ziel des FREMO ist und war schon immer der vorbildnahe Betrieb auf den Arrangements. Allerdings stößt man im Maßstab 1:32 (Spur 1) selbst in großzügigen Turnhallen an die Grenzen des Machbaren, wenn man sich an der Gleisentwicklung des Vorbild orientiert. Das hat zur Folge, das nur wenige Betriebsstellen auf Treffen eingeplant werden können und demnach der Bedarf an Frachtleistungen eingeschränkt ist. Um das Güteraufkommen dennoch zu steigern, werden zusätzlich Schmalspur Module (siehe FREMO:32e) in die Arrangements eingeplant. Die Schmalspuren benötigen grundsätzlich weniger Platz und können deswegen zwischen den FREMO:32 Regelspur-Modulen platziert werden.

Die FREMO:32 Industrie-Initiative verfolgt das gleiche Ziel wie die Schmalspur-Module, allerdings in der Regelspur. Module mit engeren Radien, steileren Weichen und kurzen Anschlüssen können ebenfalls den Platz innerhalb der FREMO:32 Regelspur-Modulen ausfüllen und zu mehr Güteraufkommen beitragen.

Die nachfolgend spezifizierten Industrie-Module sollen im Arrangement einen typischen Industrieast abbilden. An einem Industrieast können mehrere Anschlüsse über das so genannte Industrie-Stammgleis bedient werden. Ein Industrieast startet wahlweise in einem Bahnhof oder auf freier Strecke über eine Anschlussstelle (Anst) oder Anschlussausweichstelle (Awanst). Es ist allerdings nicht verpflichtend einen Industrieast mit mehrere Anschlüssen abzubilden, lediglich der Übergang von FREMO:32 Regelspur-Modul zum Industrie-Modul soll genormt sein.

Somit ergeben sich zwei Möglichkeiten den Industrieanschluss zu bedienen: Wahlweise erfolgt die Übergabe der Güterwagen direkt durch die Zuglok oder es findet in einem Bahnhof eine Übergabe statt und die Güterwagen werden mit einer eigenen Rangierlok zugestellt. Auch Personenverkehr wäre denkbar, immerhin müssen die Mitarbeiter der angeschlossenen Industrien ihren Weg zur Arbeit finden. Aber diese Form von Verkehr gilt es gesondert zu betrachten.

Zudem kann die Entscheidung getroffen werden, ob es sich bei dem Anschluß um eine Privatbahn handelt. Das heißt auf dem Industrieast verkehren dann Privatbahn Lokomotiven und der Abschnitt wird nicht näher im Buchfahrplan behandelt. Allerdings ist dann die Wagenübergabe zur Privatbahn verpflichtend.

Definition Industrie-Stammgleis

Die FREMO:32 Industrie-Initiative beabsichtigt ein typisches Industriegleis mit mehreren Anschlüssen wiederzugeben. Das Gleis welches die einzelnen Anschlüsse bedient nennt sich Industrie-Stammgleis (analog Streckengleis bei FREMO:32 Modulen). An jedem Modul sollte das Industrie-Stammgleis beliebig fortgesetzt werden können. Wird das Industrie-Stammgleis nicht fortgesetzt, kann das Modul nur eingeschränkt genutzt werden, da der Industrieast an dieser Stelle endet.

Beispielhafte Anordnung von Modulen mit einem Industrie-Stammgleis

Schlüsselwörter MUSS, SOLLTE & KANN innerhalb der Norm

Schlüsselwörter in den Festlegungen bringen zum Ausdruck, was absolut erforderlich, was empfohlen und was optional ist.

MUSS - Eine Festlegung mit dem Schlüsselwort "MUSS" ist unbedingt einzuhalten.

SOLLTE - Eine Festlegung mit dem Schlüsselwort "SOLLTE" entspricht einer Empfehlung. Abweichungen sind erlaubt, sofern die Festlegungen mit dem Schlüsselwort "MUSS" nicht verletzt werden.

KANN - Eine Festlegung mit dem Schlüsselwort "KANN" ist wahlweise optional oder die Entscheidung liegt dem Erbauer frei.


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